Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


eltern:schulordnung

Schulordnung

Grundgedanken

Unsere Schule soll ein Ort des Lernens und der Begegnung sein, an dem sich alle am Schulleben Beteiligten wohl fühlen und frei entfalten können. In einer guten Lernatmosphäre können fachliche, kommunikative, emotionale und soziale Kompetenzen gleichermaßen gefördert werden. Grundlagen hierfür sind die gegenseitige Wertschätzung und ein respektvoller und toleranter Umgang miteinander. Wir wünschen uns eine Schule frei von jeglicher Gewalt gegen Personen und Gegenstände. Auf eine konstruktive Konfliktlösung wird großen Wert gelegt. Unser Projekt Triple-G, gemeinsam gegen Gewalt, ist ein wichtiger Baustein dafür.

Diese Schulordnung wurde gemeinsam von Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern ausgearbeitet und dient als Basis für die Regeln in den Klassen. Jeder Einzelne übernimmt die Verantwortung für sein Handeln in der Gemeinschaft und trägt zum Gelingen der gesetzten Ziele bei. Diese Ordnung ist für alle am Schulbetrieb Beteiligten verbindlich.

I. Verhalten im Schulbereich

  1. Der Unterricht beginnt um 7:30 Uhr. Vor Unterrichtsbeginn können die Aufenthaltsbereiche benutzt werden. Bei verzögertem Eintreffen der Lehrer/innen um mehr als 5 Minuten geben die Klassensprecher in der Verwaltung oder im Lehrerzimmer Bescheid.
  2. Die Klassenbücher werden durch die dafür verantwortlichen Schüler/innen vor dem Unterrichtsbeginn vor dem Sekretariat abgeholt und in das Klassenzimmer oder den Fachraum mitgenommen. Nach Unterrichtsende werden sie wieder beim Sekretariat abgegeben.
  3. Während des Unterrichts sind Essen und Trinken in der Regel nicht erlaubt. Kaugummi kauen ist in den Schulgebäuden und im Innenhof nicht gestattet.
  4. Kopfbedeckungen sind nicht gestattet. Ausnahme ist das Tragen aus religiösen Gründen solange dies die Teilnahme an allen Fächern erlaubt.
  5. Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit der gesamten Schule verantwortlich.
  6. Das Klassenzimmer ist die Visitenkarte der Klasse. Poster können nur an den Pinwänden und Glasflächen angebracht werden, die Gestaltung muss für alle tragbar sein.
  7. Die Pausen dienen vor allem dem Raumwechsel, der Entspannung und der Vorbereitung der nächsten Stunde.
  8. In den Großen Pausen gehen alle Schüler/innen aus den Unterrichtsräumen in die für die Pausen vorgesehenen Bereiche. Die Lehrkraft verlässt als Letzte/r die Klasse. Spiel und Bewegung sind auf dem Schulhof vor der Schule erwünscht. Die Ausgabe von Spielgeräten erfolgt gegen Abgabe eines Pfandes bei der Pausenaufsicht. Der Innenhof ist für Ruhe und Entspannung vorgesehen.
  9. Pausenaufsichten werden durch Schüler/innen und Lehrkräfte geführt.
  10. Im Sinne des praktizierten Umweltschutzes übernehmen alle Klassen im Wechsel den Ordnungsdienst. Für den Abfall sind Mülleimer aufgestellt.
  11. Bei Klassenarbeiten bleiben alle Schüler in der Regel bis zum Ende der Klassenarbeit im Unterrichtsraum.
  12. Freistunden oder Zwischenzeiten nach dem Sportunterricht: Mediathek und Stillarbeitsraum oder der Innenhof bieten die Möglichkeit zum selbständigen Arbeiten oder Lesen. In jedem Fall muss eine Lärmbelästigung der im Unterricht befindlichen Klassen vermieden werden.
  13. In der Mittagspause stehen Cafeteria oder Pausenbereiche zum Essen zur Verfügung. Eine Lehrkraft ist im Lehrerzimmer präsent.
  14. Nach Unterrichtsende sind die Stühle mit der Sitzfläche auf die Tische zu stellen und grober Schmutz zu beseitigen. Die Tafel ist zu reinigen, Fenster sind zu schließen und Lichter auszuschalten.
  15. Die Schüler/innen haben den Anordnungen von Schulleitung, Lehrkräften, Hausmeister oder beauftragten Personen Folge zu leisten. Es ist alles zu unterlassen, wodurch man sich selbst und andere gefährden kann und was den Schulbetrieb stört.
  16. Mobiltelefone sind auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und dürfen nur nach Genehmigung durch eine Lehrkraft für Telefonate benutzt werden. Bei Verstößen wird das Gerät in der Regel für einen Unterrichtstag eingezogen. Näheres zur Nutzung elektronischer Geräte: siehe Hausordnung.
  17. Das Schulgelände darf von Schüler/Innen bis einschließlich Klasse 10 vor Unterrichtsschluss ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht verlassen werden. Der Schüler entzieht sich sonst vorsätzlich der Aufsichtspflicht der Schule. Dies gilt für Schüler/innen der Klassenstufe 5 auch während der Mittagspause, sofern keine gesonderte Einwilligung der Eltern vorliegt.
  18. Im gesamten Schulbereich sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln verboten.
  19. Alkoholausschank kann bei besonderen Anlässen durch die Schulleitung erlaubt werden.
  20. Schonende Behandlung von persönlichem und gemeinschaftlichem Eigentum ist selbstverständlich. Für schuldhafte Beschädigungen sind die Urheber bzw. deren Eltern ersatzpflichtig. Jeder Schüler ist verpflichtet, Schäden sofort zu melden.
  21. Die Schüler/innen tragen die Konsequenzen für Verstöße gegen die Schulordnung. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

II. Schulbesuch

  1. Alle Schüler/innen sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht und an verbindlichen Veranstaltungen der Schule (Ausflüge, Landschulheime, Arbeitsgemeinschaften nach Wahl) verpflichtet.
  2. Eine aktive Teilnahme der Schüler/innen am Schulleben beispielsweise durch Mitarbeit in der SMV, in Teams oder bei besonderen Aufgaben ist ausdrücklich erwünscht.
  3. Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung bitte im Sekretariat am 1. Tag telefonisch unter Angabe des Grundes abmelden. Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer in angemessener Form erfolgen.
  4. Versäumte Unterrichtsinhalte sind selbständig nachzuholen.
  5. Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, meldet er das dem Fach- oder Klassenlehrer, der entsprechende Maßnahmen trifft. Die Kenntnisnahme der Eltern über die Fehlzeit ist unaufgefordert vorzulegen. Formulare gibt es im Sekretariat.
  6. Eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen aus wichtigen Gründen kann durch den Klassenlehrer bewilligt werden, darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig.
  7. Bei Beurlaubungen vor oder nach längeren Ferienabschnitten ist in jedem Fall die Schulleitung zuständig.

III. Sicherheit und Ordnung

  1. Fahrräder und Mopeds sind auf den markierten Flächen abzustellen. Auf dem Schulgelände darf aus Sicherheitsgründen nicht gefahren werden.
  2. Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  3. Fundsachen sind unter Angabe des Findernamens auf dem Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben.
  4. Unfälle und besondere Vorkommnisse müssen sofort bei einem Lehrer oder in der Verwaltung gemeldet und im Klassenbuch vermerkt werden. In allen Fällen muss die Verwaltung informiert werden, damit die Eltern benachrichtigt werden können. Daher muss die Erreichbarkeit der Eltern oder einer Betreuungsperson während der Unterrichtszeit sichergestellt sein.
  5. Treppen und Fluchtwege sind jederzeit unbedingt freizuhalten. Aus Sicherheitsgründen muss der Rechtsverkehr beim Wechsel von Klassenzimmern eingehalten werden, insbesondere bei der Benutzung der Treppenaufgänge. Beim Sitzen auf der Treppe während einer Veranstaltung muss rechts nach unten ein Fluchtweg freigehalten werden.
  6. Bei Alarm verlassen alle Schüler/innen nach Anordnung der Lehrers auf dem Fluchtweg das Gebäude und gehen zu den gekennzeichneten Sammelplätzen.
  7. Die Schule ist kein für jedermann zugänglicher, sondern ein geschützter Raum. Der Aufenthalt von schulfremden Personen ist daher zu melden und nur mit Einverständnis der Schulleitung gestattet.
  8. Sämtliche außerunterrichtlichen Veranstaltungen im Schulbereich müssen mit der Schulleitung rechtzeitig abgesprochen werden.
  9. Das Anbringen von Plakaten oder Verteilen von Informationsblättern muss von der Schulleitung genehmigt werden.

Diese Schulordnung tritt durch Beschluss von Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz am 02.05.2005 in Kraft.

Neuenburg am Rhein, 28.04.2005, 27.08.2010, 09/2013

Kaltenbacher, Schulleiter

Änderungen

  1. Änderung: I.16 Mobiltelefone und Musikgeräte durch Beschluss der Schulkonferenz vom 12.07.2006.
  2. Änderung: I.13: Der Satz „Das Schulgelände kann nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Eltern verlassen werden.“ wird gestrichen. (27.08.2010)
  3. Änderung II.3: Das Wort „nach“ wurde ersetzt durch „innerhalb von“ drei Tagen…
  4. Änderung I.16 auf der Gesamtlehrerkonferenz 7/2013.
eltern/schulordnung.txt · Zuletzt geändert: 31.07.2017 (17:20) von Andreas Kalt