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eltern:krankmeldungen

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eltern:krankmeldungen [31.07.2017 (17:15)] – angelegt Andreas Kalteltern:krankmeldungen [03.05.2023 (08:13)] (aktuell) – [Entschuldigung wegen Krankheit] Andreas Kalt
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 ====== Krankmeldungen, Entschuldigungen, Beurlaubungen ====== ====== Krankmeldungen, Entschuldigungen, Beurlaubungen ======
  
-**Bezug:** Schulordnung II. 3-7 und ergänzende Hinweise+**Bezug:** [[eltern:schulordnung|Schulordnung]] II. 3-7 und ergänzende Hinweise
  
-Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung bitte im Sekretariat am 1. Tag telefonisch unter Angabe des Grundes abmelden. (Nach Möglichkeit bis 8:15 Uhr unter 07631-93798-10).+<note important>[[eltern:entschuldigung-kursstufe|Für die Kursstufe gelten gesonderte Regelungen]]</note> 
 +===== Entschuldigung wegen Krankheit =====
  
-Nach der ersten Unterrichtsstunde einer Gruppe oder Klasse meldet ein beauftragter Schüler/Schülerin die fehlenden Schüler im Sekretariat, so dass ein Abgleich erfolgen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen getroffen werden können.+Im **Krankheitsfall** oder bei sonstiger Verhinderung **entschuldigen Sie Ihr Kind bitte über EduPage**  ([[https://support.kgn.schule/knowledgebase.php?article=89|Anleitung für Eltern]]) am 1. Tag des Fehlens. Geben Sie bitte den Grund für die Abwesenheit an  (dabei müssen Sie keine Details über die Krankheit angeben)
  
-An Wandertagen oder anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen gibt der Leiter der Veranstaltung fehlende Schüler dem Sekretariat bekannt. 
  
-**Innerhalb von drei Tagen** muss eine **schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer** in angemessener Form erfolgen.+Alternativ können Sie auch **im Sekretariat anrufen**. Nach Möglichkeit bis 8:15 Uhr unter **07631-93798-10**, ggf. einfach auf den dort geschalteten Anrufbeantworter.
  
-Volljährige Schüler haben in der Regel ein Selbstentschuldigungsrecht. Beachten Sie auch die Details für Schüler der Kursstufe.+**Innerhalb von drei Tagen** muss eine **schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten** eingehen, in der Regel per EduPage.
  
-Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, meldet er das dem Fach- oder Klassenlehrer, der entsprechende Maßnahmen trifft(… und der dies im Klassenbuch vermerkt). Die Kenntnisnahme der Eltern über die Fehlzeit ist unaufgefordert vorzulegen. Formulare gibt es im Sekretariat.+**Volljährige Schüler** haben in der Regel ein SelbstentschuldigungsrechtBeachten Sie auch die Details für Schüler der Kursstufe.
  
-Der Schüler meldet sich zusätzlich im Sekretariat ab. Dort wird eine Notiz angefertigtdie der Klassenlehrer zur Kenntnis und Überprüfung erhält.+**Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts**meldet er das dem Fach- oder Klassenlehrer.
  
-Eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen aus wichtigen Gründen kann durch den Klassenlehrer bewilligt werden, darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig.+Der Schüler meldet sich zusätzlich im Sekretariat ab
  
-Bei Beurlaubungen vor oder nach längeren Ferienabschnitten ist in jedem Fall die Schulleitung zuständig.+===== Beurlabung ===== 
 +Eine **Beurlaubung bis zu zwei Tagen** aus wichtigen Gründen kann durch den **Klassenlehrer** bewilligt werden, darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig. 
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 +**Bei Beurlaubungen vor oder nach längeren Ferienabschnitten ist in jedem Fall die Schulleitung zuständig.**
  
 Häufige Fehlzeiten sollten immer Anlass für Gespräche zwischen Lehrer, Schüler und Eltern sein. Je nach Häufung oder Anlass kann ein ärztliches Attest verlangt werden oder das Selbstentschuldigungsrecht für volljährige Schüler verwehrt werden. Häufige Fehlzeiten sollten immer Anlass für Gespräche zwischen Lehrer, Schüler und Eltern sein. Je nach Häufung oder Anlass kann ein ärztliches Attest verlangt werden oder das Selbstentschuldigungsrecht für volljährige Schüler verwehrt werden.
  
 ===== Rechtliche Grundlagen ===== ===== Rechtliche Grundlagen =====
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 Für die Unterrichtsbefreiungen gelten das Schulgesetz Baden-Württemberg sowie die Verwaltungsvorschriften zum Schulbesuch. Für die Unterrichtsbefreiungen gelten das Schulgesetz Baden-Württemberg sowie die Verwaltungsvorschriften zum Schulbesuch.
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 Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist … bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. (Der Antrag wird i. d. Regel an die Tutorin/den Tutor gestellt (bis zu zwei Tagen, nicht vor Ferienabschnitten), sonst an die Schulleitung.) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist … bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. (Der Antrag wird i. d. Regel an die Tutorin/den Tutor gestellt (bis zu zwei Tagen, nicht vor Ferienabschnitten), sonst an die Schulleitung.)
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eltern/krankmeldungen.1501514107.txt.gz · Zuletzt geändert: von Andreas Kalt

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