eltern:krankmeldungen
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| eltern:krankmeldungen [31.07.2017 (17:15)] – angelegt Andreas Kalt | eltern:krankmeldungen [03.05.2023 (08:13)] (aktuell) – [Entschuldigung wegen Krankheit] Andreas Kalt | ||
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| ====== Krankmeldungen, | ====== Krankmeldungen, | ||
| - | **Bezug:** Schulordnung II. 3-7 und ergänzende Hinweise | + | **Bezug: |
| - | Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung bitte im Sekretariat am 1. Tag telefonisch unter Angabe des Grundes abmelden. (Nach Möglichkeit bis 8:15 Uhr unter 07631-93798-10). | + | <note important> |
| + | ===== Entschuldigung wegen Krankheit ===== | ||
| - | Nach der ersten Unterrichtsstunde einer Gruppe | + | Im **Krankheitsfall** |
| - | An Wandertagen oder anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen gibt der Leiter der Veranstaltung fehlende Schüler dem Sekretariat bekannt. | ||
| - | **Innerhalb von drei Tagen** muss eine **schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer** in angemessener Form erfolgen. | + | Alternativ können Sie auch **im Sekretariat anrufen**. Nach Möglichkeit bis 8:15 Uhr unter **07631-93798-10**, ggf. einfach auf den dort geschalteten Anrufbeantworter. |
| - | Volljährige Schüler haben in der Regel ein Selbstentschuldigungsrecht. Beachten Sie auch die Details für Schüler der Kursstufe. | + | **Innerhalb von drei Tagen** muss eine **schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten** eingehen, |
| - | Erkrankt ein Schüler | + | **Volljährige |
| - | Der Schüler | + | **Erkrankt ein Schüler |
| - | Eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen aus wichtigen Gründen kann durch den Klassenlehrer bewilligt werden, darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig. | + | Der Schüler meldet sich zusätzlich im Sekretariat ab. |
| - | Bei Beurlaubungen vor oder nach längeren Ferienabschnitten ist in jedem Fall die Schulleitung zuständig. | + | ===== Beurlabung ===== |
| + | Eine **Beurlaubung bis zu zwei Tagen** aus wichtigen Gründen kann durch den **Klassenlehrer** bewilligt werden, darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig. | ||
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| + | **Bei Beurlaubungen vor oder nach längeren Ferienabschnitten ist in jedem Fall die Schulleitung zuständig.** | ||
| Häufige Fehlzeiten sollten immer Anlass für Gespräche zwischen Lehrer, Schüler und Eltern sein. Je nach Häufung oder Anlass kann ein ärztliches Attest verlangt werden oder das Selbstentschuldigungsrecht für volljährige Schüler verwehrt werden. | Häufige Fehlzeiten sollten immer Anlass für Gespräche zwischen Lehrer, Schüler und Eltern sein. Je nach Häufung oder Anlass kann ein ärztliches Attest verlangt werden oder das Selbstentschuldigungsrecht für volljährige Schüler verwehrt werden. | ||
| ===== Rechtliche Grundlagen ===== | ===== Rechtliche Grundlagen ===== | ||
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| Für die Unterrichtsbefreiungen gelten das Schulgesetz Baden-Württemberg sowie die Verwaltungsvorschriften zum Schulbesuch. | Für die Unterrichtsbefreiungen gelten das Schulgesetz Baden-Württemberg sowie die Verwaltungsvorschriften zum Schulbesuch. | ||
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| Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist … bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. (Der Antrag wird i. d. Regel an die Tutorin/den Tutor gestellt (bis zu zwei Tagen, nicht vor Ferienabschnitten), | Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist … bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. (Der Antrag wird i. d. Regel an die Tutorin/den Tutor gestellt (bis zu zwei Tagen, nicht vor Ferienabschnitten), | ||
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eltern/krankmeldungen.1501514107.txt.gz · Zuletzt geändert: von Andreas Kalt
