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Medienlevel 4

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

Medienlevel 4 gilt frühestens ab der Kursstufe 1. Du bekommst Level 4 nur auf Antrag und jeweils für ein Schuljahr; für das folgende Schuljahr musst du den Antrag erneut stellen.

Auf Level 4 erhältst du ein schulisches iPad mit vollem Internetzugriff und einen persönlichen WLAN-Zugang.

Kurz zur Erinnerung: Was gilt aus den Levels 1 bis 3?

  • Smartwatch nur als Uhr.
  • Keine Aufnahmen anderer — auch nicht mit deren Zustimmung. Ausnahmen: Unterrichtsvideo mit Lehrkraft-Erlaubnis oder öffentliche Veranstaltung.
  • Keine entwürdigenden, beleidigenden oder strafbaren Inhalte teilen oder aufrufen.
  • Bei Online-Streit: Person in Präsenz ansprechen, sonst Klassenlehrer:in oder Schulsozialarbeit.
  • Schulisches iPad nur im Rahmen der Freigaben nutzen; technische Einschränkungen nicht umgehen.
  • Im Unterricht nur unterrichtliche Nutzung; Gerät flach auf den Tisch, wenn ich nicht daran arbeite.
  • In geschlossenen Räumen mit Kopfhörern ansprechbar bleiben.
  • Bildschirminhalte auf Aufforderung jeder Lehrkraft vorzeigen, Medienlevel-App starten.
  • Smartphone-Nutzung aus Level 2 gilt weiter: 5 Minuten vor einer Unterrichtsstunde (nach dem Gong), in den letzten 5 Minuten der Mittagspause (nach dem Gong) und mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft.
  • Während der großen Pause bis zum ersten Gong keine digitalen Geräte nutzen.

Rechte & Regeln Medienlevel 4

  • Du erhältst ein schulisches iPad mit vollem Internetzugriff und einen persönlichen Zugang zum schulischen WLAN. Du darfst es – außer in den großen Pausen bis zum Gong – während der ganzen Schulzeit überall nutzen.
  • Du darfst außerdem dein Smartphone und Kopfhörer in Freistunden sowie in der Mittagspause in geschlossenen Räumen (Klassenzimmer, Projektraum, Oberstufenraum, Lernraum) nutzen. In offenen Bereichen (z.B. Schulhof, Flure, Aula, Mensa) bleiben diese Geräte weggepackt.
  • Während der großen Pause bis zum ersten Gong darfst du deine digitalen Geräte weiterhin nicht nutzen.
  • Im WLAN verzichtest du auf große Datenübertragungen (Streaming, Downloads, Updates) und erledigst diese zu Hause.

Bei einem Verstoß gegen diese Regeln oder die Regeln aus Level 1, 2 oder 3 wird dein Gerät im Sekretariat deponiert und kann dort am Ende des Schultags abgeholt werden. Beim ersten Mal wirst du verwarnt, bei Wiederholung fällst du auf Level 3 zurück. Bei einem gravierenden Verstoß fällst du direkt auf Level 1 oder 0 zurück.

Voraussetzungen

Es gelten die Grundvoraussetzungen aus Level 1, die Medienlevel-App aus Level 2 sowie die Verhaltensnote 1 oder 2 aus Level 3. Zusätzlich musst du

  • mindestens in der Kursstufe 1 sein,
  • den Antrag auf Level 4 rechtzeitig gestellt und die Zustimmung der Kursstufenkonferenz erhalten haben.

Vertrag zu Medienlevel 4

Zusätzlich zu den Regeln aus Medienlevel 2 und 3 stimme ich folgenden Regelungen zu:

  • Ich nutze das schulische WLAN rücksichtsvoll: Streaming, große Downloads und Updates erledige ich zu Hause, weil sie das Netz für alle verlangsamen. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft möglich.
  • Ich versuche nicht, die technischen Einschränkungen des iPads zu umgehen — auch nicht die zur Datenvolumen-Überwachung.
  • Ich stimme zu, dass die Schule mein Datenvolumen überwacht. Details: Erfasste Daten. Bei deutlicher Überschreitung werde ich zu einem Gespräch eingeladen und falle zunächst auf Level 3 zurück.
  • Level 4 verliere ich,
    • wenn ich gegen Vertragsteile irgendeines Medienlevels verstoße,
    • wenn meine Klassenlehrer:in, Tutor:in oder die Schulleitung das aufgrund von Beobachtungen oder Beschwerden anderer Lehrkräfte entscheidet,
    • wenn meine Verhaltensnote nicht mehr ausreicht.
Datum
Nachname, Vorname
Klasse
Unterschrift Schüler:in