Der Unterricht beginnt um 7:30 Uhr. Vor Unterrichtsbeginn können die Aufenthaltsbereiche benutzt werden. Bei verzögertem Eintreffen der Lehrer/innen um mehr als 5 Minuten geben die Klassensprecher in der Verwaltung oder im Lehrerzimmer Bescheid.
Die Klassenbücher werden durch die dafür verantwortlichen Schüler/innen vor dem Unterrichtsbeginn vor dem Sekretariat abgeholt und in das Klassenzimmer oder den Fachraum mitgenommen. Nach Unterrichtsende werden sie wieder beim Sekretariat abgegeben.
Während des Unterrichts sind Essen und Trinken in der Regel nicht erlaubt. Kaugummi kauen ist in den Schulgebäuden und im Innenhof nicht gestattet.
Kopfbedeckungen sind nicht gestattet. Ausnahme ist das Tragen aus religiösen Gründen solange dies die Teilnahme an allen Fächern erlaubt.
Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit der gesamten Schule verantwortlich.
Das Klassenzimmer ist die Visitenkarte der Klasse. Poster können nur an den Pinwänden und Glasflächen angebracht werden, die Gestaltung muss für alle tragbar sein.
Die Pausen dienen vor allem dem Raumwechsel, der Entspannung und der Vorbereitung der nächsten Stunde.
In den Großen Pausen gehen alle Schüler/innen aus den Unterrichtsräumen in die für die Pausen vorgesehenen Bereiche. Die Lehrkraft verlässt als Letzte/r die Klasse. Spiel und Bewegung sind auf dem Schulhof vor der Schule erwünscht. Die Ausgabe von Spielgeräten erfolgt gegen Abgabe eines Pfandes bei der Pausenaufsicht. Der Innenhof ist für Ruhe und Entspannung vorgesehen.
Pausenaufsichten werden durch Schüler/innen und Lehrkräfte geführt.
Im Sinne des praktizierten Umweltschutzes übernehmen alle Klassen im Wechsel den Ordnungsdienst. Für den Abfall sind Mülleimer aufgestellt.
Bei Klassenarbeiten bleiben alle Schüler in der Regel bis zum Ende der Klassenarbeit im Unterrichtsraum.
Freistunden oder Zwischenzeiten nach dem Sportunterricht: Mediathek und Stillarbeitsraum oder der Innenhof bieten die Möglichkeit zum selbständigen Arbeiten oder Lesen. In jedem Fall muss eine Lärmbelästigung der im Unterricht befindlichen Klassen vermieden werden.
In der Mittagspause stehen Cafeteria oder Pausenbereiche zum Essen zur Verfügung. Eine Lehrkraft ist im Lehrerzimmer präsent.
Nach Unterrichtsende sind die Stühle mit der Sitzfläche auf die Tische zu stellen und grober Schmutz zu beseitigen. Die Tafel ist zu reinigen, Fenster sind zu schließen und Lichter auszuschalten.
Die Schüler/innen haben den Anordnungen von Schulleitung, Lehrkräften, Hausmeister oder beauftragten Personen Folge zu leisten. Es ist alles zu unterlassen, wodurch man sich selbst und andere gefährden kann und was den Schulbetrieb stört.
Mobiltelefone sind auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und dürfen nur nach Genehmigung durch eine Lehrkraft für Telefonate benutzt werden. Bei Verstößen wird das Gerät in der Regel für einen Unterrichtstag eingezogen. Näheres zur Nutzung elektronischer Geräte: siehe Hausordnung.
Das Schulgelände darf von Schüler/Innen bis einschließlich Klasse 10 vor Unterrichtsschluss ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht verlassen werden. Der Schüler entzieht sich sonst vorsätzlich der Aufsichtspflicht der Schule. Dies gilt für Schüler/innen der Klassenstufe 5 auch während der Mittagspause, sofern keine gesonderte Einwilligung der Eltern vorliegt.
Im gesamten Schulbereich sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln verboten.
Alkoholausschank kann bei besonderen Anlässen durch die Schulleitung erlaubt werden.
Schonende Behandlung von persönlichem und gemeinschaftlichem Eigentum ist selbstverständlich. Für schuldhafte Beschädigungen sind die Urheber bzw. deren Eltern ersatzpflichtig. Jeder Schüler ist verpflichtet, Schäden sofort zu melden.
Die Schüler/innen tragen die Konsequenzen für Verstöße gegen die Schulordnung. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.